Unfallversicherung

Alle unsere Vereinsmitglieder sind über den Landessportbund Hessen (LSB Hessen) unfallversichert.Das bedeutet, wenn während einer Übungsstunde oder Veranstaltung jemand einen Unfall erleidet, kommt zunächst die gesetzliche oder private Krankenversicherung für die medizinische Versorgung auf. Nur die Unfallfolgen, wie z.B. ein versteiftes Fußgelenk, werden gemäß den allgemeinen Versicherungsbedingungen für Unfallversicherungen nach der sogenannten Gliedertaxe entschädigt. Die Gliedertaxe ist eine Bewertung der Schädigungen von Körperfunktionen in Prozent (Teilinvalidität). Ab 20% werden Leistungen aus der Versicherung fällig, kleinere Dauerschäden (z.B. Versteifung eines kleinen Fingers) sollten dennoch gemeldet werden, da diese zusammen mit einem möglichen weiteren Schaden die 20-Prozentgrenze übersteigen können.

Ansprüche auf Invaliditätsleistungen müssen innerhalb von 30 Monaten angemeldet werden.

Den gleichen Versicherungsschutz genießt jeder – auch wenn er/sie nicht Mitglied im Verein ist -, der im Auftrag des Vereins bei offiziellen Veranstaltungen als Helfer tätig ist, z.B. beim Aufbau von Turngeräten für eine Vorführung oder bei Fahrdiensten zu Punktspielen.

Anders sind Kursveranstaltungen und Übungsstunden zu bewerten. Nichtmitglieder nehmen dort nicht im Auftrag des Vereins sondern aus eigenem Interesse teil. Für diese Gruppe gilt die Unfallversicherung nicht. Die Kursgebühr ist kein Versicherungsbeitrag sondern eine Beteiligung des Kursteilnehmers an den Kosten für Übungsleiter, Raumkosten, Turngeräten, etc.

Es wird vom LSB eine Zusatzversicherung angeboten, die auch diesen Bereich einschließt. Die Kosten für die Unfall-Zusatzversicherung sind nur vertretbar, wenn ein hoher Anteil an Kursteilnehmern nicht Mitglied im Verein ist, denn die Versicherungsbeiträge sind erheblich und müssten auf die Kursgebühr umgelegt werden.

Es ist also eine Überlegung wert, wenn man die Angebote der TV 1909 Werdorf e.V. in Anspruch nehmen möchte, auch Mitglied im Verein zu werden. Ein wichtiger Hinweis dazu: Die erklärte Mitgliedschaft darf nicht von vornherein zeitlich begrenzt sein. Wenn aber die Teilnahme an Aktivitäten – aus welchen Gründen auch immer – nicht mehr möglich ist, kann gemäß den Kündigungsbedingungen lt. Satzung die Mitgliedschaft umgehend beendet werden.

Außerdem besteht bei vereinsbedingten Veranstaltungen über den LSB h eine Haftpflicht- und eine Rechtsschutzversicherung für Vereinsmitglieder und für Personen, die im Auftrag des Vorstandes Tätigkeiten ausüben.

Zur Durchführung des Sportbetriebs gehört auch die Beförderung von Personen zu und von Veranstaltungen des Vereins bzw. seiner Mannschaften. Dies wird häufig von Personen – auch Nichtmitgliedern – mit ihren privaten PKW übernommen. Um das Schadensrisiko für die Fahrer so gering wie möglich zu halten, hat der TV 1909 Werdorf e.V. eine KFZ-Zusatzversicherung, abgeschlossen. Sollten auf eindeutig vereinsbedingten Fahrten Schäden am eigenen KFZ entstehen, können diese über die KFZ-Zusatzversicherung geltend gemacht werden. Ausgenommen von diesen Fahrten sind „Besorgungsfahrten“, wenn z.B. Bürobedarf, Dekomaterial o.ä. für Veranstaltungen besorgt wird.

Diese Zusammenstellung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, das wäre unmöglich. Es gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen, darüber hinaus sind aber auch Sonderfälle speziell für Vereine mitversichert.

Im Einzelfall lohnt es sich, nachzufragen. Anlaufstelle ist zunächst der Fachwart der Abteilung oder der geschäftsführende Vorstand.

Für weitere Information wenden Sie sich bitte an Margarete Heidl (06443 / 6900140)  e-Mail: m.heidl@schoenbach-apotheke.de